Der Verein

Der Ansbacher Anwaltsverein e.V. ist der freiwillige Zusammenschluss der im Landgerichtsbezirk Ansbach tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, d. h. der Anwältinnen und Anwälte, die sowohl beim Landgericht Ansbach als auch in den Bezirken der Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg sowie der Nebenstellen des Amtsgerichts Ansbach in Rothenburg und Dinkelsbühl ihre Tätigkeit ausüben. Der Ansbacher Anwaltsverein e.V. wurde 1949 nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches neu gegründet, mit dem Ziel der Förderung und des Neuaufbaus eines rechtsstaatlichen Systems und der Kollegialität.

Der Ansbacher Anwaltsverein e.V. fördert im Rahmen seiner Aktivitäten auch die gute Zusammenarbeit mit den im Bezirk des Landgerichts Ansbach ansässigen Gerichten (Zivil- und Strafgerichte, Bayerisches Verwaltungsgericht) und darüber hinaus zu den aufgrund der Einteilung zuständigen Richtern des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Im Gegensatz dazu sind sämtliche Anwältinnen und Anwälte zwangsweise Mitglieder in der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Das ist ähnlich zu sehen wie die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Der Ansbacher Anwaltsverein e.V. spricht also nur für seine Mitglieder, während die Rechtsanwaltskammer für alle im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg zugelassenen Anwältinnen und Anwälte spricht und diese verwaltet. Durch die räumliche Nähe besteht natürlich ein ganz anderer Zusammenschluss unter den Anwältinnen und Anwälten.

Der Ansbacher Anwaltsverein e.V. ist Mitglied im Bayerischen Anwaltverband und im Deutschen Anwaltverein. In reger Zusammenarbeit mit diesen Verbänden und auch mit der Rechtsanwaltskammer versucht er, rechtspolitische Positionen der Rechtsanwälte durchzusetzen. Über die Verbandstätigkeit werden auch den Mitgliedern entsprechende Fortbildungsmaßnahmen angeboten.

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